Hausordnung

Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Ein Verstoß gegen die Hausordnung ist ein vertragswidriger Gebrauch von Haus Waldhof. Bei schwerwiegenden Fällen kann der Club 82 nach erfolgloser Abmahnung das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Für alle Schäden, die dem Club 82 durch Verletzung oder Nichtbeachtung der Hausordnung und durch Nichterfüllung der Meldepflichten entstehen, ist der Mieter ersatzpflichtig.

Allgemeine Ordnungsbestimmungen

Der Mieter hat von den Mieträumen nur vertragsgemäß Gebrauch zu machen und sie regelmäßig zu reinigen. Die Haltung von Tieren (z.B. Blindenhunde) bedarf der vorherigen Absprache mit dem Club 82. Der Hausmeister oder sein Beauftragter weist den Mieter in die Benutzung des Hauses und dessen Einrichtungen ein. Seinen Anweisungen und der Hausordnung ist Folge zu leisten.
Wenn Bereich 1 und 2 von verschiedenen Mietern belegt ist, sind die verantwortlichen Personen der beiden Gruppen aufgefordert, das Zusammenleben im Haus (Ruhezeiten, gemeinschaftliche Benützung von Flächen und Gegenständen wie Treppenhaus, Terrasse, Waschmaschinen, Spielgerät, Spielwiese, Pavillon, Parkplätze usw.) untereinander im Einvernehmen zu regeln. Bitte bewahren Sie mit Nachbarn und Landwirten ein gutes Verhältnis. Die Wiesen- und Waldstücke um Haus Waldhof gehören verschiedenen Nachbarn und Landwirten und sollten nicht betreten werden. Zum Haus Waldhof gehört die unterhalb des Hauses gelegene Spielwiese (sie ist dreiecksförmig zum Tal hin von Büschen und Bäumen eingegrenzt); diese steht den Mietern zur Verfügung.


Brandschutzbestimmungen

Alle allgemeinen technischen und behördlichen Vorschriften, besonders auch die bau- und feuerpolizeilichen Bestimmungen (u.a. über die Lagerung von feuergefährlichen bzw. brennbaren Stoffen) sind zu beachten und einzuhalten. Bei der Übernahme des Hauses hat sich der Mieter darüber zu informieren, an welchen Orten die Feuerlöscher angebracht sind. Eine Feuerlöschdecke ist ebenfalls vorhanden. Offenes Licht und Rauchen sowie das Lagern und Aufbewahren feuergefährlicher und leicht entzündlicher Stoffe (Benzin, Spiritus, Öl, Feuerwerkskörper, etc.) ist in den Schlafräumen sowie im Gruppenraum nicht gestattet. Offenes Licht und Rauchen ist lediglich in den Aufenthaltsräumen gestattet. Fluchtwege und Notausgänge müssen ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können. Es ist ausdrücklich verboten, auf der Spielwiese oder im Wald Feuer zu machen. Offenes Feuer darf außerhalb des Hauses nur an der dafür vorgesehenen Feuerstätte gemacht werden. Die Feuerstätte ist in brandsicherem Zustand zu halten und es dürfen nur geeignete und zulässige Brennmaterialien verwendet werden. Heiße Asche nicht in die Müllbehälter entleeren, sondern vorher mit Wasser ablöschen. Das Verbrennen von Abfall ist auch in der Feuerstätte verboten.


Hygienebestimmungen

Der Mieter ist für die Reinigung und Hygiene während es Aufenthalts selbst verantwortlich. Die Verwendung von Schlafsäcken ist nicht erlaubt; bitte Bettwäsche verwenden. Reinigungsmittel und andere Chemikalien müssen entsprechend den Gebrauchs- und Sicherheitsvorschriften angewendet und gelagert werden. Küchen und Lagerräume der Lebensmittel sind immer in hygienisch einwandfreiem Zustand zu halten. Es dürfen keine Lebensmittel und keine Abfälle offen herumstehen. Bei Verlassen des Hauses dürfen keine verderblichen Lebensmittel zurückgelassen werden. Kühlschränke müssen ausgeschaltet werden und die Tür muss offenstehen. Die Türen von Geschirrspülmaschinen und Putzschränken müssen ebenfalls offenstehen, damit die Feuchtigkeit abziehen kann. Abfälle müssen entsprechend den Aushängen im Haus versorgt werden. Die Müllsäcke müssen zu den Abholzeiten auf dem oberen Parkplatz für die Müllabfuhr bereitstellt werden. Bei Verlassen des Hauses müssen die Müllsäcke an dem vom Hausmeister oder seinem Beauftragten vorgesehenen Ort deponiert werden. Sperrige Gegenstände dürfen nicht zurückgelassen werden. Andernfalls werden diese auf Kosten des Mieters entsorgt. Toiletten, Duschen und Küche müssen während des Aufenthalts sauber gehalten werden (mit geeigneten Putzmitteln nass wischen).


Sorgfaltspflichten des Mieters

Während des Aufenthalts ist das Haus immer in ordentlichem Zustand zu halten. Die Räume müssen ausreichend gelüftet werden. Bei Frost dürfen die Ventile der Heizkörper nicht auf “0” stehen. Abwesenheit entbindet den Mieter nicht davon, ausreichende Frostschutzmaßnahmen zu treffen. Möbel müssen bei Verlassen des Hauses wieder an den ursprünglichen Ort zurückgestellt werden. Die gesamte Einrichtung des Hauses, dessen Geräte und Möbel sind mit Sorgfalt zu behandeln. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter bzw. dem Hausmeister Beschädigungen an Haus, Mobiliar, Geräten, Geschirr usw. oder deren Verlust unverzüglich, spätestens jedoch bei Verlassen des Hauses mitzuteilen. Fehlende oder beschädigte Inventargegenstände (wie Geschirr, Stühle, Tische, Betten, Matratzen, Bettwäsche, elektrische Geräte, Feuerlöscher, etc. werden den Mietern zum Neupreis berechnet. Es dürfen keine Nägel in die Wände geschlagen werden. Wände und Mobiliar dürfen nicht beklebt oder mit Beschriftungen u.a. versehen werden. Dies gilt als Beschädigung und wird dem Mieter in Rechnung gestellt. Bettdecken und Kissen dürfen nicht ins Freie mitgenommen werden.


Rettungswege

Zur Sicherstellung der Rettungswege sind die im Zimmerplan mit "Notausgang" gekennzeichneten Türen sofort bei Ankunft aufzuschließen.


Verlassen des Hauses

Vor Verlassen des Hauses führt der Hausmeister bzw. sein Beauftragter zusammen mit dem Mieter bzw. dessen Vertreter die Abnahme des Hauses durch. Der Mieter ist verpflichtet, alle Beschädigungen und Verluste mitzuteilen. Vom Haus geliehene Bettwäsche muss vor Verlassen des Hauses abgezogen werden und gut sichtbar auf dem jeweiligen Bett liegen bleiben (nicht auf einen Haufen werfen), damit ein Abzählen schnell möglich ist. Geschirr und Küchengegenstände müssen sortiert und übersichtlich in den vorgesehenen Schränken verstaut werden, damit ein Abzählen schnell möglich ist. Vor dem Verlassen des Hauses müssen alle Räume gründlich gefegt und die Abfalleimer geleert werden (bei Doppelbelegung einigen sich die beiden Gruppen selbst, wie sie die Reinigung der gemeinschaftlich benutzbaren Flächen wie Treppenhaus, Terrasse, Spielwiese usw. durchführen). Arbeitsflächen in der Küche, Tische, Kühlschrank usw. müssen gereinigt bzw. feucht abgewischt werden. Die Außenanlagen müssen frei sein von Getränkedosen, Flaschen, Papierabfällen usw. Der Hausmeister oder sein Beauftragter bestimmen bei der Abnahme des Hauses in Abstimmung mit dem Mieter, ob das Haus ausreichend gereinigt worden ist.